Am 27. April um 19.00 Uhr lud der Langwedeler Kulturverein e.V. zu diesem Vortragsthema mit Herrn H. Harting, Betriebsstellenleiter des Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft Küsten- und Naturschutz Verden in die Kleinkunstdiele des Langwedeler Häuslingshauses, Auf dem Sandberg 11 in 27299 Langwedel ein. Damit wurde der zunächst früher geplante Termin nachgeholt. Der Vortrag hatte den Zweck, den Vortrag von Prof. Jung vom AWI unter verschiedenen Aspekten auf die hiesige Region und auf Niedersachsen insgesamt herunter zu brechen. Hochinteressantes erfuhren die Besucher, was sich in Niedersachsen und in der Weser-Aller Region bzgl. des Klimawandels tut:
Extreme Temperaturen oder extreme Niederschlagsereignisse lassen uns den Klimawandel bereits schon heute in Niedersachsen spüren. Auswertungen zeigen die bisherigen Entwicklungen von Temperatur und Niederschlag und deren mögliche zukünftige Entwicklung. Klimafolgen in Niedersachsen: Hoch- und Niedrigwasser. In Deutschland sind die Klimafolgen aufgrund der geografischen Unterschiede entsprechend vielfältig. Die Temperaturen sowie die Wetterextreme bezüglich Niederschlägen und Trockenheit nehmen insgesamt zu. Es wird daher Regionen geben, die unter zu viel Wasser leiden, und Gebiete, die weiter austrocknen. Regionale Unterschiede spiegeln sich auch in Niedersachsen wider. Von der Nordseeküste, der Marschlandschaft über die flachwellige Heide-, Geest und Waldlandschaft (Lüneburger Heide), das Weserbergland und die Börden bis hin zu den Ausläufern des Mittelgebirges im Süden, dem Harz, ist Niedersachsen sehr unterschiedlich geprägt. Was erwartet uns zukünftig für die Weser-Aller-Region und welche Schlussfolgerungen können aus den Erkenntnisse gezogen werden?
In einer Pause wurden den Besucher*innen kalte Getränke angeboten. Während und nach dem Vortrag wurde auf dankenswert sachlicher Weise nachgefragt und diskutiert.
Der Eintritt war frei. Für die Spenden zum Erhalt des Häuslingshauses bedankt sich der Verein herzlich und auch für das Verständnis, den Zutritt nur bei Beachtung der 3 G Regeln zuzulassen.